Gemeinsamer Pfarrgemeinderat

Der gemeinsame Pfarrgemeinderat ist auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft die demokratisch gewählte Vertretung der Gläubigen.

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert diese, die Gläubigen in den Gemeinden zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarreiengemeinschaft betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholisch ist.

Copyright © 2024