Gemeinsamer Pfarrgemeinderat? Gemeindeteam?
Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau lebendiger Gemeinden in einer Pfarreiengemeinschaft. Hier können gewählte Vertreterinnen und Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in den Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden sollen. In den einzelnen Gemeinden werden nach Möglichkeit Gemeindeteams eingerichtet, die örtliche Aufgaben übernehmen.
Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat – oder alternativ die Gemeindeteams – werden von den Mitgliedern der Pfarreiengemeinschaft bzw. Gemeinden für vier Jahre gewählt.