Statt der bisherigen Pfarrgemeinderäte bzw. Ortsausschüssen in den einzelnen Gemeinden gibt es künftig Gemeindeteams. Doch was genau unterscheidet die bisherigen Gremien von den künftigen Gemeindeteams oder handelt es sich vielleicht einfach nur um eine neue Bezeichnung? Diesen Fragen möchten wir in diesem Artikel nachgehen. Allerdings müssen wir auch sagen, dass es auf manche Fragen keine pauschale Antwort gibt.
Bisher war, je nachdem, ob ein Pfarrgemeinderat in einer einzelnen Gemeinde oder ein Pfarrgemeinderat für die gesamte Pfarreiengemeinschaft gewählt wurde, ziemlich deutlich, ob der Schwerpunkt eher dezentral in den einzelnen Gemeinden oder überörtlich auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft liegt. Diese Unterscheidung wird aus der neuen Struktur nicht mehr ersichtlich, da die Bezeichnungen „Gemeindeteam“ für alle örtlichen Gremien und „Gemeinsamer Pfarrgemeinderat“ für die Pfarreiengemeinschaft gesetzt sind. Vielmehr kommt es auf die Gegebenheiten und vorhandenen Ressourcen an. Variante 1: Die Gemeindeteams spielen eine starke Rolle und der Gemeinsame Pfarrgemeinderat begleitet diese vielleicht eher und unterstützt sie in ihrer Eigenverantwortung. Variante 2: Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat ist das zentrale Gremium und die Gemeindeteams spielen eine eher kleinere Rolle. Nicht immer, aber oftmals spiegelt sich dies auch darin wieder, auf welcher Ebene gewählt wird.
Das innovative an den Gemeindeteams ist, dass diese einen großen Freiraum dahingehend haben, wie sie arbeiten möchten oder auch welche Arbeitsstruktur sie sich bspw. geben. Dabei ist der Fokus bewusst darauf gelegt ihnen möglichst viel Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zuzugestehen. Es werden also nur Grundlagen in der Satzung festgeschrieben, zum einen um nicht zu überfordern, gleichzeitig aber auch nicht zu sehr einzugrenzen. Daher spricht die Satzung von Aufgaben, die für die Gemeindeteams insbesondere diese oder jene sein können und zählt anschließend einige auf. Darüber hinaus nehmen die Gemeindeteams bspw. je nach Anzahl Engagierter, örtlicher Gegebenheiten und vorhandener Ressourcen individuell Gestalt an, was aufgrund der großen Bandbreite innerhalb des Bistums eine große Chance ist. Der Blickpunkt liegt also in erster Linie darauf, was für die Kirche in der Gemeinde wichtig und zentral ist, welche Themen, Anliegen und Projekte in den Blick genommen werden und von hoher Relevanz sind und weniger auf einem satzungsgemäß festgeschriebenen Korsett, in das sich das Gemeindeteam hineinzwängen muss.
Eine klar festgelegte und vorgegebene Struktur hat dagegen der Gemeinsame Pfarrgemeinderat, der die Zusammenarbeit und Vernetzung der Gemeinden in einer Pfarreiengemeinschaft gewährleistet. Wichtig ist bei allem stets, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip gehandelt wird.
D. h. was vor Ort in den jeweiligen Gemeindeteams entschieden und an Aufgaben übernommen werden kann, wird auch dort gemacht. Die nächsthöhere Ebene, damit ist in diesem Fall der Gemeinsame Pfarrgemeinderat gemeint, springt nur dann ein, sofern etwas nicht mehr vor Ort möglich ist bzw. wenn es um Themen geht, die alle Gemeinden in einer Pfarreiengemeinschaft betreffen.
Auch wenn die Satzung grundlegende Festlegungen dahingehend trifft, welche Aufgaben und Kompetenzen auf welcher Ebene angesiedelt sind, wird es für die Gremien wichtig sein, sich zu Beginn der neuen Wahlperiode darüber auszutauschen, wo welcher Fokus gelegt wird. Je klarer zu Beginn herausgearbeitet wird, wie das Verhältnis der Gremien zueinander ist, desto besser gelingt die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeindeteams und dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat.
Je klarer zu Beginn wird, wie das Verhältnis der Gremien zueinander gesehen wird, desto einfacher wird die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeindeteams und dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat sein. Für die Klärung dieser Fragen sind auch die diözesane PGR-Begleitung ehrenamt-foerdern.bistum-wuerzburg.de und die Gemeindeberatung gemeindeberatung.bistum-wuerzburg.de anfragbar.
Florian Liebler, Geschäftsführer des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg